Insolvenzprävention und -betrachtungen
Sie als UnternehmerIn/GeschäftsfüherIn haften ggfs. bei Insolvenzen mit Ihrem privaten Vermögen. Von daher müssen Sie rechtzeitig erkennen, wann Sie spätestens tätig werden müssen.
Besonders das deutsche Insolvenzrecht gilt als sehr stringent und der bestellte Insolvenzverwalter hat Rechte, die es in anderen Ländern so nicht gibt.
Was Sie davon haben
...Sicherheit!
Es ist Ihre Pflicht als UnternehmerIn/GeschäftsfüherIn drohende Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung rechtzeitig zu erkennen. Gehen Sie davon aus, dass Sie tätig werden müssen, „wenn absehbar wäre, dass eintreten könnte“ (doppelter Konjunktiv).
Zu spätes Handeln (Verzug) führt ggfs. zu einer Insovenzverschleppung. Die Konsequenzen können massiv sein.
Was wir machen
Wir zeigen Ihnen anhand Ihres aktuellen Zahlenmaterials (meist im Vergleich bzw. zusammen mit den Vorperioden im Zeitverlauf) auf, wie und wann sich eine Handlungsnotwendigkeit aufgrund von potenzieller Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung ergibt. Dabei steht natürlich die Liquidität, deren Verständnis und Entwicklung im Vordergrund.
Auf Basis von aktuellem Auftragsbestand und geplantem -eingang erarbeiten wir mit Ihnen eine detaillierte Cash- und Liquiditätsplanung (je nach Bedarf tagesaktuell, wöchentlich, monatlich, etc.) und variieren dabei die wichtigsten Annahmen (Szenariorechnungen). Das Excel-Tool stellen wir Ihnen für eigene Berechnungen natürlich zur Verfügung.
Gerne dokumentieren wir Ihnen natürlich auch die Ergebnisse im Powerpoint-Format und/oder als Word basierter Bericht für mögliche Gespräche und als Teil Ihrer persönlichen Absicherung.
